Für ein echtes Miteinander - ohne Ablenkung
Das LLG ist mit Beschluss der Schulkonferenz vom 7.7.2026 handyfreie Schule geworden. Die Schulkonferenz ist paritätisch aus Vertreter:innen aus Eltern-, Schüler- und Lehrerschaft besetzt und hat die folgende Regelung beschlossen. Die Regelung wird nach den Herbstferien ab dem 2. November 2026 umgesetzt. Ab dann gilt:
Grundregeln für Schüler:innen
- Handys und andere private digitale Endgeräte (im Folgenden Geräte genannt) sind auf dem gesamten Schulgelände heruntergefahren und ausgeschaltet.
- Außerhalb des Unterrichtes befinden sich die Geräte in der Schultasche.
- Während des Unterrichts werden die Geräte in den bereitgestellten Handyhotels im Unterrichtsraum aufbewahrt.
Lern- und Lebensort stärken
Mit der neuen Handyordnung möchten wir das LLG als Lern- und Lebensort stärken. Die Regelungen sollen dabei helfen, mehr Ruhe, Konzentration und echtes Miteinander im Schulalltag zu ermöglichen. Schule soll ein Ort sein, an dem Lernen, Gespräche, gemeinsame Aktivitäten und persönliche Begegnungen im Mittelpunkt stehen.
Weniger Ablenkung - Gesundheit fördern
Viele Schülerinnen und Schüler erleben Smartphones im Alltag als ständige Ablenkung. Studien zeigen, dass die bloße Anwesenheit eines Handys die Konzentration erschwert und Unterricht sowie Pausen beeinflusst. Mit klaren und einfachen Regeln möchten wir deshalb mehr Ruhe, Aufmerksamkeit und echte Begegnungen im Schulalltag ermöglichen. Auch in Pausen soll wieder vermehrt Zeit für gemeinsame Gespräche, Bewegung und Spiele sein.
Viele internationale Studien belegen das enorme Ablenkungspotential. Im deutschen Schulportal sind die Ergebnisse übersichtlich zusammengefasst:
- 37,5 Stunden Handynutzung pro Woche bei den 16 bis 18-Jährigen, das sind 5,4 Stunden täglich. Nimmt man alle digitalen Geräte, dann sind es sogar 9 Stunden.
- 237 Nachrichten – Die Hälfte der 11- bis 17-Jährigen erhält mindestens 237 Benachrichtigungen pro Tag. Rund ein Viertel der Meldungen (23 Prozent) gehen während der Schulzeit ein.
- 56 Prozent der 14- bis 20-Jährigen würden soziale Medien gern weniger nutzen, schaffen es aber nicht von selbst.
- 24,5 Prozent – das ist der Anteil der 10- bis 17-Jährigen, die Social-Media-Dienste wie TikTok, Instagram oder WhatsApp riskant viel nutzen.
FAQ- LLG wird handyfreie Schule
Vorgehen bei Verstößen
- Wird gegen die Handyordnung verstoßen, sammelt die Lehrkraft das Gerät ein.
- Das Gerät wird mit Namen, Klasse und Datum gekennzeichnet und in ein Kuvert gelegt. Dieses wird anschließend im Schrank-Safe im A-Lehrkräfte-Zimmer aufbewahrt.
- Die Schülerin oder der Schüler erhält einen Abholzettel mit allen wichtigen Informationen.
Abholung und Rückgabe
- Die Erziehungsberechtigten bzw. volljährige Schüler:innen können das Gerät ab dem nächsten Schultag persönlich im A-Lehrkräfte-Zimmer (im Folgenden LZ-A) abholen.
- Die Ausgabe erfolgt...
- ...entweder zu festgelegten, gewährleisteten Abhol-Zeiten bei einer Handyaufsicht täglich von 7:30-7:45 Uhr
- ...oder durch Anfrage bei einer im LZ-A anwesenden Lehrkraft während der regulären Unterrichtszeiten.
Vor Ferien und Feiertagen darf das Handy am gleichen Tag vom Schüler bzw. Schülerin abgeholt werden.
Die Regelungen gelten entsprechend auch für Smartwatches und andere private digitale Geräte mit vergleichbaren Kommunikations- oder Aufnahmefunktionen.
Die Handyordnung gilt auf dem gesamten Schulgelände und während des gesamten Schultages. An allen Eingangstüren zum Schulgebäude werden Schilder deutlich erkennbar auf den Türen angebracht. Für schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes gelten die jeweils von der Schule bzw. den verantwortlichen Lehrkräften festgelegten Regelungen.
In dringenden Fällen können Schüler:innen selbstverständlich über das Sekretariat bzw. die Schule Kontakt zu ihren Eltern aufnehmen. Ebenso können Eltern in dringenden Fällen die Schule kontaktieren.
In besonderen Situationen (z.B. dringender Elternanruf o.ä.) kann eine Lehrkraft oder das Sekretariat eine kurzfristige Nutzung erlauben.
Eine Abholung durch eine andere volljährige Person ist nur möglich, wenn diese von den Erziehungsberechtigten ausdrücklich dazu bevollmächtigt wurde. Im Zweifelsfall muss die Schule die Berechtigung überprüfen können.
Ja. Schüler:innen, die ein Smartphone oder eine Smartwatch aus medizinischen Gründen benötigen, z. B. zur Kontrolle des Blutzuckerspiegels bei Diabetes, erhalten selbstverständlich eine entsprechende Ausnahme. Diese sollte vorab mit der Schule abgestimmt werden. Das Schulgesetz sieht ausdrücklich eine besondere Betreuung von Schüler:innen vor, deren Gesundheitszustand eine fortlaufende Kontrolle erforderlich macht.
Bei einem Feueralarm oder einer anderen akuten Gefahr hat die schnelle und geordnete Evakuierung absolute Priorität. Handys werden nicht erst aus Handyhotels oder anderen Aufbewahrungsorten geholt. Die weitere Kommunikation und Organisation erfolgt über die vorgesehenen schulischen Notfallwege.
In Nordrhein-Westfalen (NRW) basiert die Festlegung von Regeln zur Handynutzung an Schulen auf dem Schulgesetz (§ 65 Absatz 2 Nummer 25 SchulG). Jede Schule hat die Verantwortung, im Rahmen ihres Erziehungs- und Bildungsauftrags sowie der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, eigene Regeln zur Handynutzung zu erstellen und in die Schulordnung aufzunehmen (vgl. https://www.schulministerium.nrw/handynutzung-schule).
Die Schulkonferenz beschließt diese Regeln in einem Mehrheitsbeschluss. Sie besteht am Landrat-Lucas-Gymnasium aus je sechs Vertreterinnen und Vertretern der Eltern- und Schülerschaft sowie der Lehrkräfte. Zuvor findet die Beratung in den Gremien statt.