Begabungsförderung

 

„Talente sind wie gute Freunde,

Sie begleiten einen ein ganzes Leben.

Man muss sie nur entdecken und fördern.“

Mark Twain

Konzept zur Begabungs- und Begabtenförderung am LLG

Besonders begabte Schülerinnen und Schüler sollen durch Beratung und ergänzende Bildungsangebote in ihrer Entwicklung gefördert werden. (vgl. § 2 SchulG NRW: Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule (11))

Daraus folgt für die Begabungsförderung am LLG das Ziel, vorhandene Interessen der Schüler*innen wahrzunehmen und zu fördern, eine ganzheitliche Förderung (allgemeine intellektuelle Begabung sowie Förderung der musischen, sportlichen und emotionalen Fähigkeiten) anzustreben und Lern- sowie Arbeitstechniken unterstützend anzubieten.

Was ist Begabungsförderung?

Die Begabungsförderung teilt sich in vier Bereiche ein, die ineinandergreifen und eine ganzheitliche Förderung der Potentiale der Lernenden ermöglichen soll. Am LLG nutzen wir Maßnahmen der inneren Differenzierung im Unterricht, der Akzeleration sowie des Enrichments und vergessen dabei nicht, dass auch entsprechende Rahmenbedingungen zur (Hoch-) Begabtenförderung geschaffen werden müssen.

Die klassenstufenbezogene Akzeleration und das Enrichment am LLG sollen hier näher erläutert werden:

1) Akzeleration

Die Akzeleration (von lateinisch acceleratio, „Beschleunigung“) bezeichnet Maßnahmen, die es den Schüler*innen ermöglichen, beschleunigt zu lernen. Hierzu zählt vor allem das planmäßige Überspringen einer Jahrgangsstufe, sowie die Teilnahme am Unterricht in höheren Klassen.

Voraussetzungen hierzu finden sich im Schulgesetz NRW „(...) Eine Vorversetzung ist möglich, wenn eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der höheren Klasse oder Jahrgangsstufe zu erwarten ist.“ (§50 SchulG NRW) und der APO SI „Eine Vorversetzung ist zum Ende eines Schulhalbjahres oder Schuljahres möglich. Eine Schule kann leistungsstarke Schülerinnen und Schüler nach der Erprobungsstufe in Gruppen zusammenfassen, die auf Grund individueller Vorversetzung eine Klasse überspringen oder übersprungen haben.“ (§21 APO SI).

Elterninformationen sowie Antragsformulare zur Akzeleration folgt in Kürze.

2) Enrichment

Enrichment im Schulkontext meint vor allem außerunterrichtliche Förderangebote, um die Potentiale der Schüler*innen individuell zu entfalten, so z.B. in:

  • Arbeitsgemeinschaften
  • Projektkursen
  • Wettbewerben
  • Ferienangeboten, v.a im MINT-Bereich (z.B. Schülerakademie, Sommerakademie)
  • Akademien und Schüler an die Universität ("Schnupperstudium")
  • etc.

Eine Übersicht der außerunterrichtlichen Angebote (Enrichment) am LLG finden Sie in Kürze hier.

2a) Stipendien während der Schulzeit

Informationen zu Stipendienangeboten, Schülerakademien, Sommerakademien etc. finden Sie in Kürze hier.

2b) Stipendien nach der Schulzeit

Informationen rund um das Thema "Stipendien nach der Schulzeit" finden Sie in Kürze hier.

Ansprechpartnerinnen für die Begabungsförderung am LLG sind Kirsten Heckers, Anja Mahlke und Christina Vollmer.